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   BVerwG, 13.03.1997 - 2 B 126.96   

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https://dejure.org/1997,14941
BVerwG, 13.03.1997 - 2 B 126.96 (https://dejure.org/1997,14941)
BVerwG, Entscheidung vom 13.03.1997 - 2 B 126.96 (https://dejure.org/1997,14941)
BVerwG, Entscheidung vom 13. März 1997 - 2 B 126.96 (https://dejure.org/1997,14941)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensfehler auf Grund fehlenden berechtigten Interesses bei der Fortsetzungsfeststellungsklage - Eigener Beihilfeanspruch des Erben als neuer selbstständiger Anspruch - Feststellung der Rechtswidrigkeit der ablehnenden Bescheide der früheren Klägerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 49.87

    Vererblichkeit von Beihilfe

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1997 - 2 B 126.96
    Die Beschwerde verkennt, daß es sich bei dem eigenen Beihilfeanspruch des Erben gemäß § 16 Abs. 2 BhV um einen neuen selbständigen Anspruch, nicht etwa um den auf Erbrecht begründeten ursprünglichen Beihilfeanspruch der Beihilfeberechtigten handelt (vgl. Urteile vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.81 - und vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 49.87 - ).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.81

    Beihilfe - Tod des Berechtigten - Vererben

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1997 - 2 B 126.96
    Die Beschwerde verkennt, daß es sich bei dem eigenen Beihilfeanspruch des Erben gemäß § 16 Abs. 2 BhV um einen neuen selbständigen Anspruch, nicht etwa um den auf Erbrecht begründeten ursprünglichen Beihilfeanspruch der Beihilfeberechtigten handelt (vgl. Urteile vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.81 - und vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 49.87 - ).
  • VG Osnabrück, 18.12.2003 - 3 A 20/03

    Beihilfe; Beihilfeanspruch; Erbe; Erlöschen; höchstpersönlicher Anspruch;

    Demnach handelt es sich bei dem hier geltend gemachten Anspruch aus § 16 BhV nicht um den auf Erbrecht begründeten ursprünglichen Beihilfeanspruch der Beihilfeberechtigten, sondern statt dessen um einen selbständige Anspruch der Angehörigen bzw. Erben des Verstorbenen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.03.1997, 2 B 126/96 sowie Urt. v. 22.03.1990, 2 C 49, 87, Buchholz 270 § 16 BhV Nr. 2).
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